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Ihr Zahnarzt für günstige Veneers in Frankfurt

Was sind Veneers?

Für eine ästhetische Zahnkorrektur gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Im Bereich der Frontzähne eignen sich Veneers besonders gut. Dabei handelt es sich um ein zahnschonendes Verfahren mit langer Haltbarkeit. Veneers sind dünne Verblendschalen aus einem keramischen Material. Die Verblendschalen werden direkt auf die Zähne aufgeklebt. Dabei bleibt der natürliche Zahn zumeist vollständig erhalten.  

Unklare Begriffe?

Für wen sind Veneers geeignet?

Mit Verblendschalen sind viele Korrekturen möglich.  So können zum Beispiel auch schiefe Zähne korrigiert werden. Sie sind auch ideal, wenn Zahnlücken geschlossen werden sollen. Ebenso sind Verblendschalen eine gute Lösung, wenn die ursprüngliche Zahnform beeinträchtigt ist. Es kann bei Frontzähnen im Lauf der Jahre zum sogenannten "Abkauen" kommen, wodurch die Optik der Zähne beträchtlich leidet.

Mit Keramikveneers erzielt Ihr Zahnarzt ein gutes Ergebnis, das in ästhetischer Hinsicht keine Wünsche offen lässt. Auch die Funktion der Zähne wird in keiner Weise beeinträchtigt. Für die Rekonstruktion von abgeplatzten Zahnteilen sind Veneers ebenfalls bestens geeignet. Zudem ist das keramische Material sehr gut verträglich, allergische Reaktionen sind ausgeschlossen.

Das Klebeverfahren benötigt nur wenige Vorarbeiten. Der natürliche Zahn wird im Regelfall nicht beschliffen. Selten ist ein geringfügiges Beschleifen des Zahns erforderlich. Die eigentliche Zahnsubstanz bleibt aber immer erhalten. Zum Aufkleben der Verblendschalen unmittelbar auf dem Zahn nutzt Ihr Zahnarzt eine spezielle und sichere Klebemethode. Die Lösung mit Veneers ist ausgesprochen zahnschonend. Sie erreichen damit ein schönes und ästhetisches Resultat.

Wie lange halten Veneers?

Verblendschalen überzeugen mit einer langen Haltbarkeit. Somit erzielt Ihr Zahnarzt eine langfristige Versorgung, die Sie auf Dauer zufrieden stellt.
Wir beraten Sie in unserer Praxis in Frankfurt gern über die Möglichkeit, mit Veneers schöne Zähne zu erhalten!

*Beispiel für die selbst zu tragenden Kosten bei gesetzlich Versicherten (= Eigenanteil). Die tatsächlichen Kosten ergeben sich aus individuellen Umständen gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Bei bestimmten Leistungen besteht gegebenenfalls eine Therapiealternative ohne Eigenanteil.