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Was kostet ein Zahnimplantat?

Warum sind die Kosten wichtig?

Zahnimplantate stellen heutzutage eine Standardversorgung in der Zahnmedizin dar. Jedes Jahr werden Schätzungen zufolge knapp 1 Million Zahnimplantate gesetzt. Die Frage nach den Kosten spielt dabei eine sehr große Rolle. Dies liegt einerseits daran, dass die Kosten für ein Zahnimplantat in 99% der Fälle nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden und damit für die meisten Patienten reine Privatleistungen darstellen. Andererseits ist das Thema auch deshalb so aktuell, weil es offensichtlich große Preisunterschiede gibt.

Warum gibt es bei Implantaten so große Preisunterschiede?

Grundsätzlich muss sich jeder Zahnarzt in Deutschland bei der Kalkulation der Kosten an der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) orientieren. Diese ist verbindlich. Pauschalpreise ohne Beachtung dieser Gebührenordnung sind in der Regel nicht zulässig. Allerdings lässt die Gebührenordnung einen recht großen Freiraum für die Kalkulation der Kosten.

Woraus setzen sich die Kosten zusammen?

Implantatrechnungen weisen in der Regel verschiedene Kosten aus:

  • Implantatkosten: Der Zahnarzt bezieht das Implantat von bestimmten Herstellern (z.B. ICX, Straumann, Camlog evm.). Dort kauft er es selbst ein. Die Kosten für das Implantat muss jeder Zahnarzt in gleicher Höhe an seine Patienten weitergeben. Ein Zuschlag ist nicht erlaubt. Selbst wenn der Zahnarzt einen Rabatt erhält, weil er eine große Menge erwirbt, so muss er diese Kosten an seinen Patienten weitergeben. Auf der Patientenrechnung findet sich das Zahnimplantat meist unter den sogenannten Materialkosten. Das Implantat besteht meist aus mehreren Bestandteilen, in der Regel dem Implantatkörper, einer Abdeckschraube, einem Abutment etc. Die Kosten für diese Implantatteile sind je nach Hersteller sehr unterschiedlich. So gibt es Implantate, die weniger als 50 Euro kosten, sowie solche mit 300 Euro pro Implantat und mehr. Wichtig ist: aufgrund des Preises kann man in der Regel nicht auf die Qualität schließen. Als Empfehlung kann sicherlich aber gelten, dass bei der Wahl eines Implantatherstellers ein renommiertes Produkt genommen wird und keine NoName Marke. In der Regel kann sich der Patient den Implantathersteller nicht aussuchen, sondern nur seinen Zahnarzt. Die meisten Zahnärzte verwenden seit Jahren ihr bestimmtes Implantatsystem mit Implantaten von einem bestimmten Hersteller. Einige Zahnärzte benutzen auch mehrere Hersteller. Allerdings verwendet kaum einer mehr als zwei oder drei. Denn jedes hat seine Besonderheiten. Und auch hier macht Übung den Meister. Zwischen-Fazit: Je nach Implantathersteller sind die Kosten höher oder niedriger.
  • Implantationskosten: Das sind die Kosten für die Insertion des Implantates, also für die Arbeit des Zahnarztes. Sie bestehen aus den dafür typischen GOZ-Positionen, wie 9000, 9010, 9060 und einige andere. Jede Position hat zwar einen bestimmten Preis. Dieser kann aber variieren, da jede Position mit einem entsprechenden (Multiplikations-)Faktor versehen wird. Dieser schwankt in der Regel zwischen 1,0 und 3,5. Für Implantationen werden meist Faktoren zwischen 2,3 und 3,5 verwendet. Für jede Faktorierung über 2,3 muss der Zahnarzt eine zusätzliche (patientenbezogene) Begründung aufführen. Zum Beispiel „erhöhte Schwierigkeit aufgrund schwieriger Knochenverhältnisse“. Will der Zahnarzt einen Faktor über 3,5 zum Ansatz bringen, so benötigt er darüber hinaus eine besondere Vereinbarung mit dem Patienten. Diese muss vorab getroffen werden und schriftlich sein. Zwischen-Fazit: Sowohl die Anzahl der Positionen, vor allem aber auch deren Faktor sind Ursache für unterschiedliche Kosten.
  • Kosten des späteren Zahnersatzes: Jedes Implantat muss nach einer Einheilphase (teils auch sofort) mit einem weiteren Aufbau versorgt werden, der sogenannten Suprakonstruktion. Bei vielen Implantaten ist das die „Krone“. Sie erkennen diese an der GOZ-Position 2200 auf der Rechnung (in Verbindung mit anderen Positionen). Die Krone wird mit dem eigentlichen Implantat verschraubt oder verklebt. Es kann anstatt einer Krone aber auch eine Prothese, ein Steg oder anderes sein. Diese Kosten haben mit dem eigentlichen Implantat nicht direkt etwas zu tun. Trotzdem werden sie meist in der Gesamtheit betrachtet, da es ein Implantat ohne spätere Suprakonstruktion eigentlich nicht gibt und es deshalb meist Sinn macht, immer über die Gesamtkosten zu sprechen. Zwischen-Fazit: Häufig beinhalten die Kosten für ein Implantat auch die Kosten für die entsprechende Suprakonstruktion.
  • Erweiterte Maßnahmen: Um eine Implantation erfolgreich durchführen zu können, sind häufig zahlreiche zusätzliche Leistungen erforderlich. Die meisten sind: Knochenaufbau, Membran, DVT (= 3-D-Röntgenaufnahme), Bohrschablone, Sinuslift. Informationen dazu, was die einzelnen Maßnahmen bedeuten, finden Sie auf unserer Implantatseite. Zwischen-Fazit: Zusätzliche Maßnahmen können für höhere Kosten sorgen.

Zusammenfassend hängt der Preis für ein Implantat also von vielen Faktoren ab.

Was sollte ein Implantat kosten?

Da die Umstände bei jedem Patienten unterschiedlich sind, gibt es dafür keine allgemeingültige Antwort. Um trotzdem einen Richtwert nennen zu können, kann man folgendem Fall ausgehen: Ersatz einen verlorengegangenen Backenzahnes innerhalb der letzten 5 Jahre, Versorgung mittels eines Implantates von einem renommierten Implantathersteller, inklusive Zahnkrone (= Suprakonstruktion), ohne erhebliche weitere Maßnahmen (wie aufwendige Knochenaufbauten etc.). Ein solches Implantat kostet häufig circa 2.000,- Euro (bei gesetzlich Versicherten). Sofern mehrere oben erwähnte Zusatzmaßnahmen erforderlich sind, kann es bis 3.000,- Euro kosten.

Gibt es Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten?

Häufig ja: Bei Privatpatienten sind die Preise oft etwas oder sogar deutlich teurer. Ein Grund dafür liegt darin, dass bei gesetzlich Versicherten in vielen Fällen einige Leistungen über die Krankenkasse abgerechnet werden und damit nicht auf der Rechnung erscheinen. Bei Privatversicherten steht hingegen alles auf der Rechnung.

Woran erkenne ich, ob einzelne Kosten angemessen sind?

Auch diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Aber es gibt ein paar Anhaltspunkte, die dazu dienen, gegebenenfalls beim eigenen Zahnarzt nochmal nachzufragen.

  • Implantatkosten: Sofern das einzelne Implantat schon von Herstellerseite 250 Euro oder mehr kostet, handelt es sich um ein hochpreisiges Implantat. Dieses muss nicht immer erforderlich sein.
  • Faktoren über 3,5: Bei Zahnarztrechnungen ist das eher die Ausnahme. Wenn einzelne Positionen oder sogar die Mehrzahl mit Faktoren über 3,5 berechnet werden, dann handelt es sich bei Ihnen gegebenenfalls um einen ganz besonderen Fall. Auch hier können Sie nachfragen.
  • Knochenaufbauten: Wenn diese auf dem Kostenvoranschlag erscheinen, sollten sie nachfragen. In einigen Fällen sind diese erforderlich, aber nicht in allen.
  • Analogpositionen: Für selten oder manche ganz besonderen Maßnahmen gibt es keine Gebührenposition in der GOZ. Wenn so etwas tatsächlich einmal vorkommt, kann der Zahnarzt eine sogenannte Analogposition verwenden. Diese erkennt man häufig an einem „a“ am Ende der Position, z.B. 9060a. Und/oder man findet im Gebührentext hinter der Position das Wort „analog“. Häufig gibt es Schwierigkeiten bei der Erstattung solcher Ziffern seitens der Privat- oder Zusatzversicherung. Auch hier sollten Sie bei Ihrem Zahnarzt nachfragen.

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